Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Was war das für ein Aufschrei von Unternehmer als die DS-GVO 2018 in Kraft getreten ist. Dabei war es im Grunde nichts neues. Es ersetzte lediglich das nationale Bundesdatenschutzgesetz mit einheitlichen europaweiten Datenschutzregelungen. Man könnte also fast von BDSG 2.0 aus deutscher Sicht sprechen. Nur wurde dieses Thema die Jahre zuvor sehr Stiefmütterlich behandelt oder gar verdrängt.

Aber seien wir doch ehrlich. Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist auch ein Mensch mit Anspruch auf Privatsphäre im Alltag. Selbst haben Sie bestimmt auch Interesse daran, dass intimste Gesundheitsdaten, Bewegungsprofile oder sonstige brisante persönliche Informationen bekannt werden oder Dritte mit diesen Daten handeln.

So wie Sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten erwarten, erwarten auch Kunden dies auch von Ihnen! Das ist die erste Personengruppe die durch die neuen Regelungen besser geschützt werden sollen.

Aber auch Ihre Mitarbeiter müssen über gespeicherte Informationen über Sie aufgeklärt werden.

Nur leider werden Maßnahmen selten Konsequent umgesetzt, wenn nicht eine Kontrollinstanz vorhanden ist. Auf Verlangen müssen Dokumente vorgelegt werden denen klar die Zwecke der Verarbeitung zu sehen sind, durchgeführte Risikoanalysen und Folgeabschätzungen ersichtlich sind. Auch müssen durchdachte Löschkonzepte vorgewiesen werden! Alle technische und organisatorische Maßnahmen müssen transparent für Dritte (Kontrollinstanzen) festgehalten werden.

Klingt alles kostspieliger und komplizierter als es tatsächlich ist. Jedoch immer noch günstiger als aufgebrummte Strafen!
Auch hier gilt unser Motto: Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft, wir kümmern uns um die Formalitäten.